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Wasserschadensanierung

Ein Versicherungsschaden bedeutet immer Stress. Damit der Stress aber reduziert werden kann, sind wir Ihr Partner an Ihrer Seite. Hier zeigen wir Ihnen, wie ein Wasserschaden abgearbeitet werden sollte. 

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Schaden der Gebäudeversicherung melden

Ganz Wichtig: 

Den Schaden, der Gebäudeversicherung melden.

Die Versicherung verlangt eine klare Schadenursache. In der Nachweispflicht sind Sie als Versicherungsnehmer!

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Leckageortung durchführen 

Wir führen für Sie eine professionelle und Schadenarme Leckageortung durch. Hierbei bekommen Sie nach Abschluss der Leckortung einen Bericht, den Sie an die Versicherung weiterleiten. Auf Wunsch, erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Trocknung und die Sanierung des Wasserschadens. Gerne Helfen wir Ihnen auch bei der Beauftragung eines Sanitärbetriebs mit unserem Bestand. 

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Angebot und Schadenaufnahme durchführen

Nach der erfolgreichen Reparatur ist es wichtig, eine Schadendokumentation proffesionell durchführen zu lassen. 

Z.B. Wieviel Bodenbelag ist betroffen, Wieviel Tapete ist kaputt, Was für eine Trocknungsart ist notwendig. 

Nach Abschluss der Schadenaufnahme werden wir ein Angebot zur Einreichung bei der Versicherung erstellen. 

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Demontage und Trocknung durchführen 

Leider gibt es Baustoffe, die nicht getrocknet werden können. Oder es gibt bauliche Gegebenheiten, die eine größere Demontage notwendig machen. Wir als Firma, sind immer bestrebt danach, den Schaden so klein wie Nötig zu halten. 

Wir führen für Sie, nach Beauftragung, alle Trocknungs Arbeiten mit unseren eigen Geräten aus. 

Nach Abschluss der Trocknung erhalten Sie ein Zertifikat für den Verbrauchten Strom zum einreichen bei der Versicherung. 

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Sanierung nach der Trocknung

Wenn das Gebäude erstmal Schimmel und Feuchtigkeitsfrei ist, kann mit der Wiederherstellung gestartet werden. Dies erfolgt immer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer. Welcher Boden soll verbaut werden, welche Tapete etc. 

Auch wenn hier noch arbeiten dazu kommen sollten, kann man dass gerne bei einem gemeinsamen Vor Ort Termin besprechen. 

Wir stellen Ihnen bei jeden Schaden einen Ansprechpartner zur Verfügung! 

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Wie lange dauert es, bis die Wohnung wieder uneingeschränkt nutzbar ist?

Jeder Schaden, jeder Kunde ist verschieden! 

Wir gehen hier nur von einem Regelfall aus!

Im Regelschaden liegt die Abarbeitung des Wasserschadens bis zur vollständigen Nutzbarkeit bei 8-12 Wochen. 

Ein Regelschaden bedeutet, Schäden unter 10.000€ Nettowert bei uns. 

Unsere Statistik zeigt aber, dass ein Schaden im Durchschnitt bei uns 63,5 Tage braucht. Von der Schadenmeldung, bis zum Abschluss der Baustelle!. 

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